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Kulturerbe unter Wasser

Regeln für Tätigkeiten am Unterwasser-Kulturerbe

Wie mit Fundstellen umzugehen ist beschreiben die 36 Regeln im Anhang der UNESCO-Konvention. Hier ist beispielsweise festgelegt, dass die Bewahrung von Kulturerbe an Ort und Stelle die erste Option sein soll und dass jede kommerzielle Ausbeutung für Handels- oder Spekulationszwecke nicht mit der Konvention vereinbar ist: „Das Unterwasser-Kulturerbe darf nicht als kommerzielle Ware gehandelt, verkauft, gekauft oder getauscht werden.“

Für die unterwasserarchäologischen Untersuchungen sind Forderungen formuliert, wie diese Projekte zu managen und welche Methoden anzuwenden sind.