Kulturerbe unter Wasser
Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
In den Weltmeeren sind Kulturdenkmäler kaum geschützt, denn die nationalen Gesetze von Staaten gelten prinzipiell nur für ihre eigenen Küstengewässer.
2001 verabschiedet die UNESCO deshalb eine Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser, 2009 tritt sie in Kraft. Für einen Staat wird dieses globale Übereinkommen erst völkerrechtlich verbindlich, wenn er es ratifiziert, also unterzeichnet. Bis heute zählen 48 Staaten zu den Unterzeichnern, im Ostseeraum jedoch nur Litauen.
In Deutschland engagieren sich Denkmalpfleger und Unterwasserarchäologen für die Unterzeichnung. 2010 regt die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie (DEGUWA) sogar eine Petition an den Deutschen Bundestag an. Mittlerweile ist das Thema Teil des Kooperationsvertrags der Bundesregierung.